Der FIRPTA Steuereinbehalt bei Ausländern
Ausländer können ohne weiteres Immobilien kaufen und auch wieder verkaufen, sie unterliegen natürlich aber auch einem Gesetz, das vorsieht dass Steuern auf den Ertrag bezahlt werden. Während der Steuersatz individuell unterschiedlich ist und beim Steuerberater erfragt werden sollte, gilt jedoch für alle internationalen Verkäufer dasselbe: das sogenannte FIRPTA Steuergesetz FIRPTA Steuergesetz (Foreign Investment Real Property Tax Act). Dieses Gesetz sieht vor, dass beim Verkauf durch eine oder mehrere Privatpersonen (nicht durch Corporations, LLC's etc.) ein Steuereinbehalt in der Regel von 15% vom Verkaufspreis anfällt. Damit dieser Betrag auch definitiv an die Finanzbehörde geht, wird der Käufer vor dem Gesetz für die Einbehaltung der Summe verantwortlich gemacht. Er haftet schliesslich bei Nichtabführen dieser Summe mit der übertragenen Immobilie.
Die "Title Company" als Treuhänder hat die Aufgabe, diese 15% binnen 20 Tagen nach der Übertragung der Immoibilie an den "Internal Revenue Service" (IRS) zu schicken. Wenn dies geschieht, muss der Verkäufer dann am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen, bei der dann die letztendliche Steuerschuld festgelegt wird. Da in den meisten Fällen die 15% mehr sind als die Steuerschuld, wird die IRS nach Prüfung und Gutbefinden der Erklärung die Differenzsumme an den Verkäufer zurückerstatten.
Das "Withholding Certificate" und die Steuernummer
Sollte der Verkäufer verhindern wollen, dass das einbehaltene Geld von der "Title Company" an die IRS geschickt wird, muss er sich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Verkaufskontraktes. Dieser wird dann bis zum Closingtag ein sog. Withholding Certificate bei der IRS anfordern. Hier wird im Endeffekt eine Art verfrühte Abrechnung/Erklärung eingereicht. Wenn diese fristgerecht abgeschickt wird, muss die "Title Company" das Geld nicht mehr binnen 20 Tagen an die IRS liefern sondern wartet nun auf die Prüfung der Dokumente und erhält dann eine Aufforderung der IRS, welche Summe als Steuerschuld an die IRS geschickt werden muss, die Differenz wird dann direkt an den Verkäufer freigegeben. Um diesen Ablauf korrekt bei der IRS zu hinterlegen kann es sein, dass Verkäufer und Käufer über eine Steuernummer verfügen müssen (FIRPTA Steuergesetz)
Das aufwändigste hierbei ist das Versenden einer beglaubigten Passkopie an den Steuerberater hier vor Ort. Diese beglaubigte Passkopie darf ausschliesslich von der Behörde ausgestellt werden, die den Pass ausgegeben hat. Die beglaubigte Kopie muss dann im Original hierher versendet werden. Sollte dieses Dokument nicht vorliegen, kann keine Steuernummer beantragt werden und es wird dann zu Problemen kommen im Bezug auf die Zuordnung der Zahlung bei der IRS.
Es können auch Ausnahmen vom FIRPTA-Gesetz beansprucht werden, z.B. sollte die verkaufte Immobilie nicht mehr als $300.000 als Verkaufspreis haben und der Käufer bestätigt schriftlich, dass er die Immobilie während der nächsten 2 Jahre zu mindestens 50% des Jahres selber nutzt oder die Immobilie wird aus einer "domestic corporation" veräussert. Davon sind Grundstücke dann ausgeschlossen.
Diese Informationen gelten nur als allgemeine Hinweise und dienen nicht der steuerlichen Beratung. Jeder ausländische Verkäufer sollte sich mit einem lokalen Steuerberater in Verbindung setzen und alle Details verifizieren, damit es zu keinen Problemen kommt. Wir stellen Ihnen gerne Kontakte her zu erfahrenen Partnern (C.P.A.'s).